Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
BEYER3D Scan- und Messtechnik GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit Kunden. Sie gelten auch, wenn nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

2. Nicht Vertragsbestandteil werden abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder vorbehaltlos geliefert wurde.

3. Erteilt ein Kunde einen Auftrag, erklärt er sein verbindliches Einverständnis zu diesem allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Dieses gilt nur dann nicht, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen vorher nicht an den Kunden übersandt wurden oder wenn vorher etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

4. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabrede dieser AGB und unserer Verträge bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung.

5. „Kunde“ im Sinne dieser ABG-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Erteilung eines Auftrages an uns in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Angebote und Preise

1. Die angebotenen Preise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt ausschließlich den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen. Unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise können bei uns eingesehen oder angefordert werden.

2. Sofern Änderungen der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen, behalten wir uns auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, Preise zu verändern. Entstandene Mehrkosten bei Änderungswünschen des Kunden nach Auftragsbestätigung werden in Rechnung gestellt.

3. Bei nicht vorhersehbarer wesentlicher und von uns nicht beeinflussbarer Veränderung der Kosten behalten wir uns das Recht vor, mit dem Kunden einen von der Auftragsbestätigung abweichenden Preis zu vereinbaren. Die Gründe der Änderung werden dargestellt.

4. Unsere Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Die Verpackung und Versendung erfolgt nach unserer Wahl und wird zu Selbstkostenpreisen berechnet. Sie wird nur zurückgenommen, wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen hierzu verpflichtet sind.

§ 3 Zahlung, Verzug, Aufrechnung

1. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum. Skonto wird nur bei gesonderter Vereinbarung gewährt.

2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, ein höherer Verzugsschaden kann nachgewiesen und geltend gemacht werden. In diesem Fall ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder unser Schaden geringer ist.
Für jede Mahnung berechnen wir 5 Euro Mahnkosten.

3. Wechsel, Scheck- und Zahlungsanweisungen werden von uns nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltsloser Gutschrift auf unserem Geschäftskonto als Zahlung.

4. Es kann von uns eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

5. Der Kunde kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6. Eingeräumte Rabatte entfallen, wenn der Kunde ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren betreibt, ein Insolvenzantrag über sein Vermögen gestellt wird oder wenn er in Zahlungsverzug gerät. Weiterhin sind wir in den vorgenannten Fällen berechtigt, alle anderen noch offenen Rechnungen gegenüber dem Kunden sofort fertigzustellen.

7. Werden die bestellten Waren oder Leistungen nicht abgenommen, sind wir berechtigt, anstelle eines konkreten Schadens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % der Bruttoauftragssumme des jeweiligen Auftrages zu berechnen. Es ist jedoch der Nachweis erstattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang

1. Die vereinbarten Liefer- und Ausführungsfristen sind Ungefährangaben. Die Liefer- und Ausführungszeitangaben erfolgen ohne Verbindlichkeit, es sei denn, es handelt sich um ein in der Auftragsbestätigung gesondert als verbindlich vereinbarten tagesgenauen Festtermin.

2. Mit der Absendung der Auftragsbestätigung beginnt die Liefer- oder Ausführungsfrist. Sie verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche und vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Die Verlängerung tritt auch bei unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, z.B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- und Energiemangels etc. und die nachweislich auf die Herstellung, Erbringung oder Ablieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Liefer- oder Leistungsverzuges eintreten. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen des Auftrages führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungs- oder Lieferfrist.

3. Die Liefer- und Ausführungsfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand auf den Weg gebracht wurde oder der Versand erfolgt ist.

4. Teillieferungen und Teilausführungen, insbesondere bei größeren Aufträgen, sind in einem für den Kunden zumutbaren Umfang zulässig.

5. Der Kunde hat den Liefergegenstand oder die Ausführung in acht Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgemäßheit der Leistungen zu überprüfen, bei Vertragsgemäßheit deren Abnahme zu erklären. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Kunden, gilt der Liefergegenstand, die Ausführung und / oder Leistung nach Ablauf der in § 1 genannten Frist als abgenommen. Die Leistungen gelten als abgenommen, sobald auf die Dauer von 2 Wochen nach Übergabe deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.

6. Ist die Versendung des Liefergegenstandes vereinbart, so geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur (Spedition, Bahn etc.) über. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Ingebrauchnahme des Liefergegenstandes über. Werden Warenleistungen aus Gründen zurückgenommen, die wir nicht zu vertreten haben, trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Der Eigentumsvorbehalt wirkt auch, bis sämtliche, auch künftige oder bedingte Forderungen, aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden erfüllt sind.

2. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware ist der Kunde nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware in geordneten Geschäftsbetrieb. Der Kunde tritt hier die hieraus die gegenüber seinen Geschäftspartnern stehenden Forderungen hiermit bereits an uns ab. Der Kunde hat uns bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte unverzüglich dieses anzuzeigen.

3. Auf Verlangen des Kunden werden nach seiner Wahl Sicherheiten freigegeben, wenn der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

4. Der Kunde trägt die Kosten der Geltendmachung unserer Sicherungsrechte.

5. Wir sind bei Zahlungsverzug nach Mahnung zur Zurücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 10 % des Warenwertes können als Rücknahmekosten berechnet werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen, sich noch in unserem Eigentum stehenden Waren zu ermöglichen, wenn wir zur Zurücknahme der Waren berechtigt sind.

7. Wenn wir dieses mit angemessener Frist angedroht haben, die zurückgenommenen Waren unter Anrechnung auf den Verkaufspreis im freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten, sind wir dazu berechtigt.

§ 6 Gewährleistung, Haftung

Nur wenn der Kunde seine nach § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist, bestehen Gewährleistungsrechte. Beanstandungen sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit mitzuteilen.

2. Der Kunde hat bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen erkennbare Beschädigungen an der Ware oder an der Verpackung detailliert schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Öffnung der Waren festgestellt werden, müssen innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Die rechtzeitige Absendung der Mitteilung genügt zur Fristwahrung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden. Gebrauchte Liefergegenstände werden sorgfältig geprüft, bevor sie in den Verkauf gelangen. Eine Gewährleistung für Sachmängel ist gleichwohl mangels anderslautender Vereinbarungen ausgeschlossen. Ansonsten verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Waren.

4. Gewährleistungsansprüche hat der Kunde nur für Ausführungsleistungen, wenn die gemeldeten Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben angezeigt werden.

5. Bei der Beseitigung von Mängeln hat der Kunde uns zu unterstützen.

6. Wir leisten Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei Nachbestellungseingang bereits gefertigter Ware ist die Rückgängigmachung ausgeschlossen.

8. Stellt sich nach einer vom Kunden veranlassten Überprüfung von gelieferter Ware heraus, dass kein Mangel vorhanden ist, hat er die entstandenen Kosten zur Überprüfung selbst zu tragen.

9. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften resultieren bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware oder sonstige Leistungen für den vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nicht, es sei denn aufgrund unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

11. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten ausgeschlossen. In jedem Fall ist der Schadensersatz der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt.

12. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten, einschließlich der Zahlungspflicht, ist mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung unser Firmensitz in Ahaus.

2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, auch vor einem anderen ansonsten gesetzlich zuständigen Gericht zu klagen.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder seiner Bestandteile, lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihren wirtschaftlichen Erfolg gleichkommenden wirksamen Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

4. Die Einbeziehung und Auslegung dieser allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen regelt sich ebenso wie der Abschluss unserer Verträge und die Auslegung der Rechtsgeschäfte auch nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen sowie beweglichen Sachen, des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

5. Der Kunde ermächtigt uns, personenbezogene Daten innerhalb des Unternehmens zu übermitteln. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, über etwaige mit dem Kunden abgeschlossene Geschäfte eine Kreditversicherung abzuschließen und in diesem Zusammenhang die erforderlichen Daten des Kunden zu übermitteln, wovon der Kunde zustimmend Kenntnis nimmt.